Wärmeplanung
Bürgerbeteiligung in der kommunalen Wärmeplanung
Das Wärmeplanungsgesetz schreibt eine Bürgerbeteiligung in der Wärmeplanung vor. Wie sie aussieht, lässt es weitgehend offen. Dieser Leitfaden zeigt, was § 13 WPG verlangt, wie Sie Analysen und Entwurf so aufbereiten, dass Bürgerinnen und Bürger mitreden können, und wie Sie die Beteiligung auf einer Plattform umsetzen.
§ 7 und § 13 WPG
Was das Wärmeplanungsgesetz verlangt
Nach § 7 Abs. 1 WPG beteiligt die planungsverantwortliche Stelle die Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange nach Maßgabe des § 13. Dort steht, wann die Öffentlichkeit was erfährt und wann sie Stellung nehmen kann:
- Über den Beschluss zur Wärmeplanung informieren (§ 13 Abs. 2).
- Die Ergebnisse der Eignungsprüfung sowie der Bestands- und Potenzialanalyse unverzüglich im Internet veröffentlichen (§ 13 Abs. 2).
- Einen Entwurf für Zielszenario, Wärmeversorgungsgebiete, Wärmeversorgungsarten und Umsetzungsstrategie erarbeiten (§ 13 Abs. 3).
- Nach der Veröffentlichung einen Monat, mindestens 30 Tage, Einsicht gewähren. In dieser Zeit können Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange Stellung nehmen (§ 13 Abs. 4).
- Betreiber von Energieversorgungs- und Wärmenetzen frühzeitig und fortlaufend einbinden (§ 7 Abs. 2).
- Den beschlossenen Wärmeplan im Internet veröffentlichen (§ 13 Abs. 5).
Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten die Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 erstellt sein, für alle übrigen gilt der 30. Juni 2028 (§ 4 Abs. 2). Spätestens alle fünf Jahre wird der Plan überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben, die Regeln zur Beteiligung gelten dabei entsprechend (§ 25). Welches Gremium den Plan beschließt, regelt das Landesrecht.
Beteiligung
Warum die Pflicht allein nicht reicht
Ein Wärmeplan arbeitet mit Szenarien, Eignungsgebieten und Wärmeliniendichten. Für Fachleute ist das Alltag, für die meisten Bürgerinnen und Bürger nicht. Trotzdem betrifft der Plan sie direkt: Wer weiß, ob die eigene Straße für ein Wärmenetz in Frage kommt, plant die nächste Heizung anders. Und die Verwaltung erfährt in der Beteiligung, was in keiner Statistik steht, etwa geplante Sanierungen oder das Interesse an einer gemeinsamen Wärmeversorgung mit den Nachbarn. Ein ausgelegter Entwurf mit einer Frist für Stellungnahmen erfüllt das Gesetz. Damit möglichst viele mitreden, braucht es mehr.
Ablauf
So läuft die Bürgerbeteiligung zur Wärmeplanung ab
Beschluss bekannt machen
Eine Projektseite erklärt, worum es geht, wie der Zeitplan aussieht und wann die Bürgerschaft mitreden kann.
Analysen veröffentlichen
Eignungsprüfung, Bestands- und Potenzialanalyse als Dokument und Karte bereitstellen, erklären und Fragen sammeln.
Entwurf zur Stellungnahme
Den Entwurf einen Monat, mindestens 30 Tage, online stellen und Stellungnahmen über ein Formular entgegennehmen.
Ergebnis mitteilen
Stellungnahmen auswerten, den beschlossenen Plan veröffentlichen und über die Umsetzung berichten.
Verständlich machen
Analysen und Entwurf erklären
Karten statt Gutachten
Wärmebedarf, Wärmeliniendichte und mögliche Wärmenetzgebiete erschließen sich auf einer Karte schneller als in einem Gutachten. Geodaten binden Sie aus dem Masterportal ein, Pläne und Gutachten hängen Sie als Dokumente an und erklären sie auf der Projektseite in eigenen Worten.
Konkrete Fragen
Eine Umfrage liefert Antworten, die sich auswerten lassen: Welche Heizung ist heute im Haus? Ist eine Sanierung geplant? Besteht Interesse an einem Wärmenetz? Für Abstimmungen gibt es fünf Fragearten, darunter Punkte auf einer Karte setzen. Wer lieber offen diskutiert, kommentiert den Entwurf.
Termine vor Ort
Infoabende kündigen Sie im Projekt an, auf Wunsch mit Anmeldung, und übertragen sie per Livestream. Das Publikum stellt seine Fragen schriftlich.

Stellungnahmen zum Wärmeplan online entgegennehmen
Für die Einsicht nach § 13 Abs. 4 legen Sie eine Phase an, deren Laufzeit der Frist entspricht. Der Entwurf steht dort zum Herunterladen bereit, die Karten daneben.
Stellungnahmen gehen über ein Formular ein, dessen Felder Sie festlegen: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, betroffenes Gebiet, der Text und Anlagen als Dokument oder Bild. Eine Eingangsbestätigung geht auf Wunsch automatisch per E-Mail raus. Die Stellungnahmen sind nicht öffentlich, sie stehen nur im Verwaltungsbereich. Alle Eingänge exportieren Sie als Tabelle und führen sie mit dem zusammen, was per Post oder im Rathaus eingeht.

Nach dem Beschluss: Stand zeigen und berichten
Eine Wärmeplanung läuft über Jahre und wird fortgeschrieben. In der Vorhabenliste zeigen Sie ihren Stand, die nächsten Schritte und die Ansprechperson in der Verwaltung. Bürgerinnen und Bürger schicken zu jedem Vorhaben einen Hinweis an den Fachbereich, auch ohne Konto.
Ist der Plan beschlossen, schreiben Sie allen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, eine E-Mail aus der Plattform. Über die Umsetzung berichten Sie mit Meilensteinen. Wer dem Projekt folgt, bekommt Neuigkeiten per E-Mail, ein Newsletter erreicht auch Menschen ohne Konto.
Beteiligung auswertenAus der Praxis
So beteiligen Kommunen an der Wärmeplanung
Augsburg
Auf machmit.augsburg.de hat die Stadt Karten zu Wärmeliniendichte und Netzeignungsgebieten eingebettet. Ein Formular fragte konkret nach, etwa nach vorhandenen Heizsystemen und dem Interesse an gemeinschaftlicher Wärmeversorgung mit den Nachbarn. Wie Kommunen das lösen
Siegburg
Für die Onlinekonsultation zur Wärmeplanung hat Siegburg seine Fachgutachten vollständig veröffentlicht, darunter die Eignungsbeurteilung und die Bestands- und Potenzialanalyse. Wer Stellung nahm, kannte denselben Stand wie die Planung. Wärmeplanung mit echten Dokumenten
Jena und Trier
Beide Städte haben ihre Wärmeplanung 2025 abgeschlossen, jeweils mit einer öffentlichen Beteiligungsphase auf ihrer Beteiligungsplattform. Vier Städte im Vergleich
Datenschutz und Zugang
Stellungnahmen enthalten personenbezogene Daten. Wir betreiben Ihre Plattform auf eigenen Servern in Deutschland, auf Wunsch auch auf Ihrer Infrastruktur, mit eigener Installation und Datenbank je Kommune. Ob für eine Phase ein Konto nötig ist oder auch Gäste teilnehmen können, legen Sie je Phase fest.
Eine Plattform für mehr
Dieselbe Plattform tragen Sie in die Bauleitplanung, das Mobilitätskonzept oder die Quartiersentwicklung. Bauleitplanung Stadtentwicklung
Einen Überblick über alle Formen der Online-Beteiligung gibt der Leitfaden digitale Bürgerbeteiligung.
Wärmeplanung
Häufige Fragen
Ist Bürgerbeteiligung bei der Wärmeplanung Pflicht?
Ja. Nach § 7 Abs. 1 WPG ist die Öffentlichkeit zu beteiligen, § 13 legt fest, wie: Information über den Beschluss, Veröffentlichung der Analysen und eine Frist für Stellungnahmen zum Entwurf. Was Sie darüber hinaus anbieten, entscheiden Sie selbst.
Wie lange läuft die Frist für Stellungnahmen?
Einen Monat, mindestens 30 Tage nach der Veröffentlichung des Entwurfs. Bei einem wichtigen Grund kann sie länger sein (§ 13 Abs. 4 WPG).
Ist die Beteiligung mit dem Beschluss erledigt?
Nein. Der Wärmeplan wird spätestens alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben, die Regeln zur Beteiligung gelten dabei entsprechend (§ 25 WPG). Die Plattform nutzen Sie dafür wieder.
Sind die Stellungnahmen öffentlich?
Nein, wenn sie über ein Formular eingehen. Dann sieht sie nur die Verwaltung. Kommentare und Ergebnisse von Umfragen können Sie dagegen öffentlich zeigen.
Beteiligung zur Wärmeplanung in Ihrer Kommune
Wir zeigen Ihnen, wie Analysen, Karten und Stellungnahmen auf der Plattform zusammenkommen.
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Weitere Funktionen
- Vorhabenliste
Geplante Vorhaben mit Stand, nächsten Schritten und Ortsteil auf der Karte veröffentlichen.
- Auswertung
Kennzahlen, Karte und PDF-Bericht je Phase, auf Wunsch mit KI-Analyse.
- Alle Funktionen
Beteiligungsformen, Datenschutz und Schnittstellen im Überblick.
