Bauleitplanung
Online-Beteiligung in der Bauleitplanung
Seit Juli 2023 ist das Internet bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch der Regelfall. Planentwürfe werden online veröffentlicht, Stellungnahmen sollen elektronisch eingehen. Mit Consul führen Sie die frühzeitige Beteiligung und die Veröffentlichung auf einer Plattform durch: verständlich für die Bürgerschaft und auswertbar für die Verwaltung.
§ 3 BauGB
Was das Baugesetzbuch verlangt
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren hat sich § 3 BauGB zum 7. Juli 2023 grundlegend geändert. Die Auslegung im Rathaus ist seitdem nur noch eine zusätzliche Möglichkeit. Für Bebauungspläne und Flächennutzungspläne gilt:
- Die Öffentlichkeit frühzeitig über Ziele, Varianten und Auswirkungen unterrichten, ausdrücklich auch Kinder und Jugendliche (Abs. 1).
- Entwürfe mit Begründung und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen einen Monat, mindestens 30 Tage, im Internet veröffentlichen.
- Zusätzlich mindestens eine andere leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit bieten, etwa ein Lesegerät oder eine Auslegung.
- In der Bekanntmachung darauf hinweisen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf auch auf anderem Weg.
- Unterlagen und Bekanntmachung über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich machen.
- Die fristgemäßen Stellungnahmen prüfen und das Ergebnis mitteilen.
Das Landesportal macht die Unterlagen auffindbar. Wie die Kommune frühzeitig informiert, Stellungnahmen entgegennimmt, sortiert und beantwortet, bleibt ihre Aufgabe. Dafür ist eine Beteiligungsplattform gemacht. Sie ersetzt das Landesportal nicht, sie ergänzt es: Aus der Bekanntmachung und vom Landesportal verlinken Sie auf das Verfahren auf Ihrer Plattform.
Verfahren
Das Verfahren auf einer Plattform
Frühzeitig unterrichten
Ziele und Varianten erklären, Hinweise sammeln (§ 3 Abs. 1).
Entwurf veröffentlichen
Einen Monat, mindestens 30 Tage, Stellungnahmen online entgegennehmen (§ 3 Abs. 2).
Prüfen und abwägen
Alle Stellungnahmen als Tabelle in die Abwägung übernehmen.
Ergebnis mitteilen
Alle Einsendenden per E-Mail informieren und den Stand veröffentlichen.

Frühzeitige Beteiligung verständlich machen
Ein Bebauungsplan im PDF-Format erklärt sich nicht von selbst. Auf einer Projektseite stellen Sie Ziele und Varianten in eigenen Worten dar, zeigen die Lage auf der Karte und hängen Pläne und Gutachten als Dokumente an. Geodaten binden Sie aus dem Masterportal ein, auf Wunsch auch ein 3D-Stadtmodell.
Die Bürgerschaft antwortet in der Form, die zur Frage passt: in einer Umfrage, mit Kommentaren oder mit Anmerkungen direkt an einer Textstelle der Begründung. Solche Anmerkungen sind öffentlich und passen deshalb vor allem in die frühzeitige Phase. Für Kinder und Jugendliche legen Sie eine eigene Phase an, die nur für bestimmte Altersgruppen offen ist.

Stellungnahmen online entgegennehmen
Für die Veröffentlichung legen Sie eine Phase an, deren Laufzeit der Veröffentlichungsfrist entspricht. Planentwurf, Begründung und Umweltunterlagen stehen dort zum Herunterladen bereit.
Stellungnahmen gehen über ein Formular ein, dessen Felder Sie festlegen: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, betroffener Planbereich, der Text und Anlagen als Dokument oder Bild. Pflichtfelder sichern alle Angaben für die Abwägung, eine Eingangsbestätigung geht automatisch per E-Mail raus. Die Stellungnahmen sind nicht öffentlich, sie stehen nur im Verwaltungsbereich.
Abwägung
Prüfung und Mitteilung des Ergebnisses
Alle Stellungnahmen exportieren Sie als Tabelle und übernehmen sie in Ihre Abwägung. Was per Post oder im Rathaus eingeht, führen Sie dort mit zusammen. Ist die Abwägung beschlossen, schicken Sie aus der Plattform eine E-Mail an alle, die eine Stellungnahme abgegeben haben, zum Beispiel mit dem Ergebnis und einem Link auf den Beschluss. Auf der Projektseite veröffentlichen Sie zusätzlich, wie es weitergeht.

Alle Verfahren im Überblick
In der Vorhabenliste zeigen Sie alle laufenden Bauleitplanverfahren mit ihrem Stand. Die sechs Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch, vom Einleitungsbeschluss über die frühzeitige Unterrichtung und die Veröffentlichung im Internet bis zur Rechtskraft, sind voreingestellt und lassen sich anpassen.
Bürgerinnen und Bürger schicken zu jedem Vorhaben einen Hinweis an den Fachbereich, auch ohne Konto. Steht die Beteiligung an, wird aus dem Vorhaben ein Beteiligungsprojekt.
Mehr zur VorhabenlisteDatenschutz und Zugang
Stellungnahmen enthalten personenbezogene Daten. Wir betreiben Ihre Plattform auf eigenen Servern in Deutschland, auf Wunsch auch auf Ihrer Infrastruktur, mit eigener Installation und Datenbank je Kommune. Ob für eine Stellungnahme ein Konto nötig ist oder auch Gäste teilnehmen können, legen Sie je Phase fest.
Auch für die Wärmeplanung
Das Wärmeplanungsgesetz schreibt eine Beteiligung vor, ohne die Form festzulegen. Augsburg hat Karten zu Wärmeliniendichte und Netzeignungsgebieten eingebettet und mit einem Formular konkrete Fragen gestellt. Wie Kommunen das lösen
Einen Überblick über alle Formen der Online-Beteiligung gibt der Leitfaden digitale Bürgerbeteiligung.
Bauleitplanung
Häufige Fragen
Ersetzt die Beteiligungsplattform das Landesportal?
Nein. Unterlagen und Bekanntmachung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Die Plattform ergänzt das Portal um Erklärung, Stellungnahmen und Rückmeldung.
Wie lange muss ein Planentwurf online stehen?
Für die Dauer eines Monats, mindestens 30 Tage. Bei einem wichtigen Grund ist eine angemessen längere Frist vorgesehen.
Müssen alle Stellungnahmen elektronisch eingehen?
Nein. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, etwa per Brief oder im Rathaus.
Brauchen Bürgerinnen und Bürger ein Konto?
Das legen Sie je Phase fest. Eine Phase kann für alle offen sein, auch für Gäste, oder nur für registrierte oder verifizierte Personen.
Gilt das auch für Flächennutzungspläne?
Ja. § 3 BauGB gilt für alle Bauleitpläne, also für Flächennutzungspläne und Bebauungspläne.
Ein Bauleitplanverfahren in der Demo ansehen
Wir zeigen Ihnen, wie ein Verfahren nach § 3 BauGB auf der Plattform aussieht.
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Weitere Funktionen
- Vorhabenliste
Geplante Vorhaben mit Stand, nächsten Schritten und Ortsteil auf der Karte veröffentlichen.
- Auswertung
Kennzahlen, Karte und PDF-Bericht je Phase, auf Wunsch mit KI-Analyse.
- Projekte erstellen
Ein Projekt aus einer Datei, einer Webseite oder dem Projekt einer anderen Kommune anlegen.
