Glossar
Glossar Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung hat ihre eigene Sprache. Hier erklären wir die Begriffe, die in Ausschreibungen, Ratsvorlagen und Förderanträgen immer wieder auftauchen, kurz und ohne Fachjargon.
Beteiligungsleitlinien
Beteiligungsleitlinien sind Regeln, die sich eine Kommune für ihre informelle Bürgerbeteiligung gibt, meist per Ratsbeschluss. Sie legen fest, wann und wie die Bürgerschaft beteiligt wird, wer eine Beteiligung anregen kann und wie über die Ergebnisse berichtet wird. Häufig gehört eine öffentliche Liste geplanter Vorhaben dazu, die Vorhabenliste.
Beteiligungsplattform
Eine Beteiligungsplattform ist die Software, über die eine Kommune ihre Online-Beteiligung durchführt: Projektseiten, Umfragen, Vorschläge, Abstimmungen, Bürgerbudget oder Mängelmelder. Sie läuft meist unter einer eigenen Adresse der Kommune, etwa unser.muenchen.de. Worauf es bei der Auswahl ankommt, steht in unserem Leitfaden.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Mit einem Bürgerbegehren beantragen Bürgerinnen und Bürger, dass sie selbst über eine Frage der Gemeinde abstimmen. Kommen genug Unterschriften zusammen und ist das Begehren zulässig, folgt ein Bürgerentscheid, der wie ein Ratsbeschluss wirkt. Beides ist direkte Demokratie und in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt. Eine Beteiligungsplattform ersetzt diese Verfahren nicht.
Bürgerbudget
Ein Bürgerbudget ist ein fester Betrag im Haushalt, über dessen Verwendung die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden. Sie reichen Ideen ein, die Verwaltung prüft sie, alle stimmen ab, die Kommune setzt um. Beim MünchenBudget sind es eine Million Euro. Mehr auf der Seite Bürgerhaushalt.
Bürgerhaushalt
Beim Bürgerhaushalt fragt die Kommune die Bürgerschaft nach Prioritäten für den Haushalt insgesamt, etwa wo gespart oder investiert werden soll. Die Entscheidung bleibt beim Rat. Die Idee stammt aus dem brasilianischen Porto Alegre, wo der Bürgerhaushalt 1989 eingeführt wurde. Im Alltag werden Bürgerhaushalt und Bürgerbudget oft gleichbedeutend verwendet.
Bürgerrat
Ein Bürgerrat ist eine Gruppe zufällig ausgeloster Menschen, die eine politische Frage über mehrere Sitzungen berät und Empfehlungen an Rat oder Parlament gibt. Durch das Losverfahren kommen auch Menschen zu Wort, die sich sonst nicht beteiligen. Der Bundestag hat 2023 seinen ersten Bürgerrat eingesetzt, zum Thema Ernährung.
Digitale Bürgerbeteiligung
Digitale Bürgerbeteiligung umfasst alle Verfahren, in denen Bürgerinnen und Bürger über das Internet an Planungen und Entscheidungen ihrer Kommune mitwirken. Ausführlich erklärt im Leitfaden digitale Bürgerbeteiligung.
E-Partizipation
E-Partizipation, auch elektronische Partizipation, ist der Fachbegriff für digitale Bürgerbeteiligung. Er umfasst Online-Umfragen, Ideenplattformen, Bürgerbudgets, Online-Konsultationen und die Veröffentlichung von Plänen im Internet.
Formelle Beteiligung
Formelle Beteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben, mit festen Fristen und Regeln für den Umgang mit Stellungnahmen. Das wichtigste Beispiel ist die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung nach § 3 BauGB. Wie sie digital abläuft, zeigt die Seite Online-Beteiligung in der Bauleitplanung.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist der erste Schritt der Beteiligung in der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 BauGB). Die Kommune informiert über Ziele, Varianten und Auswirkungen eines Plans, bevor ein Entwurf vorliegt, und gibt Gelegenheit zur Äußerung. Kinder und Jugendliche zählen ausdrücklich zur Öffentlichkeit.
Informelle Beteiligung
Informelle Beteiligung beschließt die Kommune freiwillig, ohne gesetzliche Pflicht. Dazu gehören Bürgerbudgets, Ideenaufrufe, Umfragen und Bürgerräte. Ablauf und Spielraum legt die Kommune selbst fest, oft auf Grundlage von Beteiligungsleitlinien.
Losverfahren
Beim Losverfahren werden Teilnehmende zufällig aus dem Melderegister gezogen, oft gewichtet nach Alter, Geschlecht und Wohnort, damit die Gruppe der Bevölkerung ähnelt. Es wird vor allem für Bürgerräte eingesetzt.
Mängelmelder
Ein Mängelmelder ist ein Online-Dienst, über den Bürgerinnen und Bürger Schäden im öffentlichen Raum melden, etwa Schlaglöcher, defekte Laternen oder wilden Müll, mit Foto und Ort. Die Meldung geht an die zuständige Stelle, der Bearbeitungsstand ist öffentlich. Mehr auf der Seite Mängelmelder.
Online-Beteiligung
Online-Beteiligung ist ein anderer Ausdruck für digitale Bürgerbeteiligung. In der Bauleitplanung meint er oft konkret die Veröffentlichung von Planentwürfen im Internet und die elektronische Abgabe von Stellungnahmen.
Stufen der Beteiligung
Beteiligung lässt sich nach dem Einfluss der Bürgerschaft ordnen: Information, Konsultation, Mitwirkung und Mitentscheidung. Bekannt ist das Modell der Beteiligungsleiter, das die US-Planerin Sherry Arnstein 1969 beschrieben hat. Für jedes Projekt sollte vorher klar sein, auf welcher Stufe es stattfindet.
Verifizierung
Verifizierung heißt, die Identität oder den Wohnort von Teilnehmenden zu prüfen, etwa wenn nur Einwohnerinnen und Einwohner abstimmen dürfen. Möglich ist das über die BundID, einen Abgleich mit dem Melderegister oder eine manuelle Prüfung. Mehr dazu: Wer darf wirklich mitmachen?
Vorhabenliste
Eine Vorhabenliste veröffentlicht die geplanten Vorhaben einer Kommune mit Stand, nächsten Schritten und Ansprechperson, unabhängig davon, ob zu einem Vorhaben eine Beteiligung stattfindet. Viele Beteiligungsleitlinien schreiben sie vor. Mehr auf der Seite Vorhabenliste.
Wie diese Bausteine zusammenspielen, erklärt der Leitfaden digitale Bürgerbeteiligung.
