
Das Wärmeplanungsgesetz schreibt Bürgerbeteiligung vor. Wie diese Beteiligung aussehen soll – digital oder analog, Stellungnahme oder Umfrage, offen oder moderiert – darüber schweigt das Gesetz. Die Kommunen sind damit allein.
Das ist kein Versehen. Der Bundesgesetzgeber hat das WPG bewusst als Rahmenwerk angelegt: Er definiert das Was – Öffentlichkeit beteiligen, Behörden einbinden, Träger öffentlicher Belange anhören – aber das Wie bleibt Ländersache und im Zweifel Kommunensache. Für Praktiker in kommunalen Planungsämtern bedeutet das: Sie müssen eine gesetzlich verankerte Pflicht erfüllen, ohne dass irgendwo steht, wie.
Der Druck wächst. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihren kommunalen Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen. Das sind weniger als zehn Wochen.
Was das Gesetz tatsächlich sagt
§ 14 WPG verpflichtet die planverantwortliche Stelle, bei der Wärmeplanung „die Öffentlichkeit sowie alle Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Wärmeplanung berührt werden, zu beteiligen.“ Der Wortlaut klingt vertraut – er erinnert an die Beteiligungsparagraphen des Baugesetzbuchs. Und das ist kein Zufall.
Der Unterschied liegt im Gegenstand. Bauleitplanung lässt sich erden: Hier ist das Grundstück, hier der Bebauungsplan, hier die Auslegungsfrist. Kommunale Wärmeplanung ist abstrakter. Sie arbeitet mit Szenarien, Eignungsgebieten, Wärmeliniendichten und Dekarbonisierungspfaden. Bürgerinnen und Bürger sollen eine Meinung zu etwas entwickeln, das sie auf einer Karte kaum lesen können.
Das ist nicht ihr Versagen. Es ist ein Designproblem.
Wie Kommunen damit umgehen
Mehrere Städte sind inzwischen durch den Prozess – und die Ansätze unterscheiden sich erheblich.
Osnabrück hat den Weg der ausführlichen Information gewählt: Die Beteiligungsplattform enthielt von Anfang an Erklärtexte, die die Fachbegriffe aufschlüsselten, bevor Bürger Stellung nehmen konnten. Das Projekt lief von 2023 bis Anfang 2025 – ungewöhnlich lang, aber der Prozess hat Zeit gebraucht.
Augsburg hat die Beteiligung stärker visuell angelegt. Auf der Plattform machmit.augsburg.de werden Karten interaktiv eingebettet: Wärmeliniendichte, Netzeignungsgebiete, Versorgungsszenarien. Bürger können gezielt zu ihrer Straße oder ihrem Quartier Stellung nehmen. Das Formular stellt konkrete Fragen – zum Beispiel, ob Interesse an gemeinschaftlicher Wärmeversorgung mit den Nachbarn besteht, oder welche Heizsysteme bereits vorhanden sind. Augsburg hat damit einen der pragmatischsten Ansätze unter den untersuchten Kommunen gewählt: Beteiligung als Datenerhebung und Dialog zugleich.
Jena und Trier haben enger gefasste Konsultationsfenster gewählt – drei bis vier Monate, mit klarer Einreichungsfrist. Das entspricht eher dem klassischen Auslegungsmodell, übertragen in die digitale Welt.
Was fehlt in fast allen Prozessen: eine systematische Auswertung, die nachvollziehbar macht, was aus den Eingaben geworden ist. Das Versprechen, dass Bürgerbeiträge einfließen, bleibt oft implizit.
Ein weiteres Muster, das sich abzeichnet: Kommunen, die die Beteiligung früh in den Planungsprozess integriert haben, kommen mit kompakteren Konsultationsfenstern aus. Wer erst nach Fertigstellung des Planentwurfs beteiligt, muss ein komplexes Dokument erklären und dann noch Einwände bearbeiten. Wer parallel plant, kann Beteiligung kleinteiliger und thematisch fokussiert gestalten.
Das Formformat entscheidet mehr als gedacht
Wer eine offene Kommentarbox anbietet, bekommt offene Kommentare. Wer strukturierte Formulare anbietet, bekommt auswertbare Daten. Die Frage, welches Format man wählt, ist keine technische – sie ist eine demokratietheoretische.
Eine offene Kommentarbox signalisiert: Wir wollen wissen, was Sie denken. Ein Stellungnahme-Formular mit Kategorien signalisiert: Wir haben die Fragen bereits gestellt, bitte beantworten Sie sie. Beides ist legitim – aber es sind verschiedene Formen von Beteiligung, und Kommunen sollten sich bewusst entscheiden, welche sie brauchen.
Für den Wärmeplan spricht vieles für strukturierte Eingaben: Die Planung hat konkrete Entscheidungsbedarfe – Fernwärmeausbau ja oder nein in Quartier X, Wärmepumpe förderfähig oder nicht –, und Bürgerinput ist dann am wirkungsvollsten, wenn er auf diese Fragen einzahlt. Consul kennt dafür das Modul Prozesse mit Stellungnahme-Funktion: Bürger können zu klar umrissenen Dokumentenabschnitten Stellung nehmen, Verwaltung kann direkt zuordnen, welcher Beitrag welche Planungseinheit betrifft – und am Ende des Verfahrens einen nachvollziehbaren Abwägungsvermerk erstellen.
Was noch geht bis Juni
Für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern, die noch keine Beteiligung durchgeführt haben, ist die Zeit knapp. Ein vollständiger Prozess mit Auslegungsfrist, Kommentierung und Auswertung braucht realistisch acht bis zwölf Wochen. Das bedeutet: Wer jetzt nicht beginnt, riskiert, die gesetzliche Anforderung formal zwar zu erfüllen – aber inhaltlich keine echte Einbindung mehr zu leisten.
Die vhw (Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung) hat bereits 2024 darauf hingewiesen, dass Kommunen bei der Wärmeplanung stärker auf frühzeitige Einbindung setzen sollten, nicht auf späte Pflichtbeteiligung. Das Echo aus der Praxis bestätigt das: Die Kommunen, die früh begonnen haben, berichten von deutlich besserer Akzeptanz im späteren Verfahren.
Für kleinere Kommunen – unter 100.000 Einwohnern, Frist 2028 – bleibt mehr Zeit. Aber auch hier gilt: Wärmeplanung, die ohne Beteiligung startet, holt diese Einbindung später mit mehr Aufwand nach.
Ob das WPG in seiner jetzigen Form Kommunen gut auf diesen Prozess vorbereitet hat, darüber lässt sich streiten. Was nicht strittig ist: Die Pflicht steht im Gesetz, die Deadline ist gesetzt, und das Format muss jede Kommune selbst wählen.
Wie halten Sie es mit Bürgerbeteiligung in der kommunalen Wärmeplanung – haben Sie sich für ein digitales Format entschieden, und was hat dabei funktioniert?



