
396 Vorschläge. 34.648 Teilnehmende. 200.284 vergebene Stimmen. Zwischen Platz drei und Platz vier lagen davon ganze 631.
Das sind die Zahlen der Themenwahl 2026 von ABSTIMMUNG21. Sie stammen nicht aus einem Rathaus, sondern von einem gemeinnützigen Verein aus Hamburg, der seit fünf Jahren etwas organisiert, das es auf Bundesebene offiziell nicht gibt.
Bemerkenswert an dem Verfahren ist weniger seine Größe als seine Beweislast. Wer eine Abstimmung ohne gesetzliche Grundlage durchführt, muss jeden einzelnen Verfahrensschritt selbst begründen können.
Was das Grundgesetz vorsieht und was fehlt
Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes hält fest, dass die Staatsgewalt vom Volke „in Wahlen und Abstimmungen“ ausgeübt wird. Für Abstimmungen auf Bundesebene fehlt bis heute das Ausführungsgesetz, ausgenommen die Neugliederung des Bundesgebiets nach Artikel 29. Wer sich in den Streit darüber einliest, landet schnell bei den Dossiers der Bundeszentrale für politische Bildung, die ihn seit Jahren dokumentieren.
Diese Lücke füllt ein Verein nicht. Er führt vor, wie es aussähe, wenn es sie nicht gäbe.
2021 organisierte die Initiative gemeinsam mit über 30 gemeinnützigen Organisationen die erste selbstorganisierte bundesweite Volksabstimmung, parallel zur Bundestagswahl. 344.556 Menschen registrierten sich damals dafür. Seit 2023 findet die Abstimmung jährlich statt.
Zur Wahl standen 2021 die bundesweite Volksabstimmung selbst, die Widerspruchsregelung bei der Organspende, ein Verbot von Gewinnen mit Krankenhäusern und das 1,5-Grad-Ziel. Die Themenliste von 2026 liest sich vollkommen anders. Wie stark sich die öffentliche Debatte in fünf Jahren verschieben kann, lässt sich an kaum einem Datensatz so direkt ablesen.
Ganz unbewegt ist die Lage nicht. Eine im April eingereichte Bundestagspetition, getragen unter anderem von Mehr Demokratie, openPetition und dem OMNIBUS für direkte Demokratie, hat mit über 50.000 Unterschriften das Quorum von 30.000 für eine öffentliche Anhörung übersprungen. Der Petitionsausschuss befasst sich im Herbst damit, übertragen im Bundestags-Stream. Ob daraus etwas folgt, steht auf einem anderen Blatt.
Wie aus 396 Vorschlägen drei Themen werden
Im März 2026 konnten Themenvorschläge eingereicht werden, bis zum 15. April lief die Abstimmung darüber. Am Ende standen drei Themen fest: die Prüfung eines AfD-Verbots mit 12.607 Stimmen, eine Aktivrente auch für Selbstständige mit 10.448 Stimmen und die Beteiligung Superreicher an den Sozialsystemen mit 10.374 Stimmen. Ein viertes Thema ermittelte die Schwesterorganisation openPetition im Juni in einem eigenen Durchgang, dort setzte sich die Abschaffung von Arbeitsverboten für geflüchtete Menschen durch.
Der Abstand zwischen Platz drei und Platz vier betrug 631 Stimmen. Bei 200.284 vergebenen Stimmen sind das etwa drei Promille. In einer amtlichen Wahl wäre an dieser Stelle das Wahlprüfungsverfahren zuständig. Hier gibt es keins. Also muss das Verfahren von sich aus so nachvollziehbar sein, dass die Frage nach der Zählung gar nicht erst aufkommt.
Warum die ausgeschiedenen Vorschläge stehen bleiben
Auf der Plattform sind beide Seiten des Ergebnisses sichtbar. Es gibt eine Phase mit den zwanzig Finalisten und daneben eine mit den ausgeschiedenen Vorschlägen, die nicht gelöscht wurden. Wer wissen will, was auf Platz 21 lag, kann nachsehen.
Für die 375 Vorschläge, die dort einsehbar geblieben sind, ist das mehr als eine Fußnote. Wer Arbeit in einen Vorschlag steckt und danach ausschließlich erfährt, dass er nicht gewonnen hat, macht beim nächsten Mal seltener mit. Aus demselben Grund hat die Stadt Bochum später dokumentiert, was aus 65 Parkvorschlägen geworden ist, obwohl niemand sie dazu verpflichtet hat.
Möglich macht das ein Detail unserer Consul-Variante, das die Ursprungsversion aus Madrid so nicht kennt. Ein Projekt kann mehrere Vorschlagsphasen nebeneinander führen, jede mit eigenem Zeitraum und eigener Sichtbarkeit. Für eine gewöhnliche Ideensammlung ist das Beiwerk. Für ein Auswahlverfahren mit knappem Ausgang ist es die halbe Legitimation.
Mitmachen konnte nur, wer sich registriert hat. Das kostet Reichweite, macht die Stimmenzahl aber überhaupt erst belastbar. Bei drei Promille Abstand ist das keine akademische Frage.
Der digitale Prozess endet auf Papier
Die eigentliche Volksabstimmung läuft nicht online. Der Postversand startet am 21. September, zugestellt wird bis zum 24. September, ausgezählt wird im Oktober in Hamburg, verkündet wird das Ergebnis am 30. Oktober in Berlin. Warum die Wege dabei so verteilt sind, erschließt sich von außen nicht.
Bemerkenswert ist, wie die Zustellung finanziert wird. 145.000 Sendungen sind über Porto-Spenden gedeckt, die die Teilnehmenden bei ihrer Anmeldung gleich mit übernommen haben, für die restlichen rund 52.000 läuft der Aufruf noch. Ein Verfahren, das seinen Versand aus der eigenen Beteiligtenschaft trägt, hat einen Rückhalt, den kein Haushaltstitel abbildet.
Eine Initiative, die ihre Themenfindung vollständig digital abwickelt, wählt für den entscheidenden Schritt bewusst das Papier. Das wirkt auf den ersten Blick wie ein Rückschritt und ist vermutlich das Gegenteil. Eine Briefabstimmung erzeugt eine Verbindlichkeit, die ein Klick nicht herstellt. Beweisen lässt sich das schwer, und die Zahlen von 2021 sprechen zumindest nicht dagegen.
Für Kommunen ist das kein Sonderfall
Bürgerbudgets, Namensfindungen und Standortentscheidungen enden alle mit einer Zahl. Fällt diese Zahl knapp aus, entscheidet nicht die Software, sondern die Verfahrensregel, die vorher feststand. Wer erst nach dem Ergebnis überlegt, wie mit einem Gleichstand oder einem Vorsprung von wenigen Stimmen umzugehen ist, hat das Verfahren beschädigt, unabhängig davon, wer gewonnen hat.
Auch die Größenordnung spricht für das Verfahren. Für die eigentliche Volksabstimmung im Herbst haben sich nach Angaben des Vereins 196.288 Menschen angemeldet, im Vorjahr waren es 103.381. Die Beteiligung hat sich damit innerhalb eines Jahres nahezu verdoppelt, ohne öffentlichen Etat und ohne amtliches Anschreiben. Die 34.648 Teilnehmenden der Themenwahl sind dabei der Grund, warum im Herbst über vier Fragen abgestimmt wird, die aus der Bürgerschaft selbst stammen und nicht aus einer Geschäftsstelle. Für Kommunen ist das die interessantere Zahl: Eine vorgeschaltete Themenwahl kostet einen Verfahrensschritt und liefert dafür eine Agenda, die hinterher niemand rechtfertigen muss.
In der Frage, wer überhaupt teilnahmeberechtigt ist, liegt derselbe Mechanismus. Eine Regel, die vor dem Start feststeht, kostet Diskussion. Eine Regel, die danach entsteht, kostet Vertrauen.
631 Stimmen trennten das dritte vom vierten Thema. Bei der nächsten Themenwahl können es drei sein.
Wer die Entscheidungsregel für den knappen Fall erst sucht, wenn das Ergebnis vorliegt, hat sie zu spät. Sie gehört in die Verfahrensbeschreibung, bevor die erste Stimme fällt.



