Wärmeplanung mit echten Dokumenten. Warum das nicht überall selbstverständlich ist.

Siegburg beteiligt seine Bürgerinnen und Bürger digital an der Bewertung des Stadtfests. An der Benennung des städtischen Chatbots. Am Ehrenamtspreis. An der Angebotslandkarte für Sozialeinrichtungen. Und jetzt an der kommunalen Wärmeplanung – mit vollständig veröffentlichten Fachgutachten, offener Stellungnahmefunktion, nachvollziehbarem Prozessstand.

Wer denkt, das letzte Beispiel klingt nach einer Selbstverständlichkeit, hat noch nicht nachgeschaut, was im deutschen Durchschnitt bei der Wärmeplanung passiert.

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das seit 2024 alle deutschen Kommunen ab 10.000 Einwohnern zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet, schreibt in §13 ausdrücklich vor: Die Öffentlichkeit ist „frühzeitig“ zu beteiligen. Was frühzeitig bedeutet, lässt das Gesetz offen. Und das Schweigen nutzt die Verwaltungspraxis auf vorhersehbare Weise: Eine Stadtwebsite mit einem herunterladbaren Dokument und einer Antwort-E-Mail-Adresse erfüllt die Anforderung juristisch vollständig.

Es ist das gleiche Muster wie bei §3 Abs. 1 BauGB, dem alten Bekannten der Bauleitplanung. Die Form wird eingehalten. Der Zeitpunkt, zu dem Einfluss noch möglich wäre, ist längst vorbei.

Was Siegburg anders macht

Seit Januar 2026 läuft auf mitmachen.siegburg.de/kwp eine Onlinekonsultation zur kommunalen Wärmeplanung. Was sie von einer Pflichtübung unterscheidet: Die Stadt veröffentlicht ihre Fachgutachten vollständig – darunter eine Eignungsbeurteilung und eine Bestands- und Potenzialanalyse, Dokumente, die in anderen Kommunen in Sachbearbeiter-Postfächern verschwinden. Wer das 8-MB-Dokument aufruft, bekommt echte Informationen: Welche Quartiere haben Potenzial für Nahwärmenetze? Wie sieht der Wärmebedarf flächenscharf aus? Welche Gebiete werden für den Aufbau von Wärmenetzen priorisiert?

Und dann kann man dazu Stellung nehmen. Nicht blind. Mit demselben Informationsstand, den die Planung selbst hat.

Das ist der Unterschied zwischen einer Beteiligungsplattform, die als Partizipationsattrappe dient, und einer, die Beteiligung ermöglicht.

Technisch läuft die Konsultation über Consul, die Open-Source-Plattform, die Eingaben öffentlich sichtbar macht und strukturierte Rückkopplung ermöglicht. Wer eine Stellungnahme abgibt, sieht, dass andere Stellungnahmen ebenfalls eingegangen sind. Wer nie erfährt, was mit seinem Beitrag geschehen ist, beteiligt sich beim nächsten Mal nicht mehr – das ist keine These, das ist die Erfahrung aus vielen Beteiligungsverfahren. Die Beteiligungsfrist läuft bis 6. März 2026, der Prozessstand ist jederzeit öffentlich nachvollziehbar.

Nicht ein Projekt, sondern eine Praxis

Was das Wärmeplanungs-Beispiel in Siegburg trägt, ist kein Einzelprojekt. Die Kreisstadt im Rhein-Sieg-Kreis – rund 42.000 Einwohner, keine Großstadtstruktur – hat über die vergangenen Jahre eine Beteiligungsplattform aufgebaut, die heute für alles Mögliche genutzt wird: Bürgerbudgets (seit 2022 jedes Jahr), Haushaltskonsultationen, Mobilitätsplan, Smart-City-Strategie, Lärmaktionsplanung, Verkehrskonzepte, Quartiersentwicklung, Kunstprojekte im öffentlichen Raum.

Das ist keine Vollständigkeitsschau für die Außendarstellung. Es ist das Ergebnis einer Verwaltungskultur, die digitale Beteiligung als Arbeitsweise behandelt – nicht als Ausnahme für symbolisch wichtige Projekte. Eine Plattform, die für das Stadtfest genauso selbstverständlich geöffnet wird wie für den Wärmeplan, verliert ihren Charakter als Sonderprojekt. Sie wird Infrastruktur.

Wir sehen in unseren Projekten immer wieder, dass genau das der kritische Unterschied ist: ob eine Plattform einmal im Jahr für einen großen Bürgerdialog aktiviert wird – oder ob sie zur routinemäßigen Grundlage wird, auf die Fachbereiche eigenständig zurückgreifen können. Siegburg ist eines der klarsten Beispiele dafür, wie das zweite Modell aussieht. Und eines der Argumente dafür ist schlicht: Die technische Grundlage bleibt konstant. Kein neues System für jedes neue Thema, kein neuer Einführungsaufwand, keine neue Lernkurve für die Bürgerinnen und Bürger.

Die Frage, die andere Kommunen sich stellen sollten

Für Kommunen, die jetzt mit der kommunalen Wärmeplanung beginnen oder mitten in der Erstellung der Wärmepläne stecken, ist die eigentlich interessante Frage nicht technischer Natur. Die Frage ist: Ab wann startet die Beteiligung, und wie viel Information geben Sie dabei heraus?

Das WPG gibt keine befriedigende Antwort. Frühe Difu-Erhebungen zu Umsetzungserfahrungen zeigen, dass die häufigste Praxis aus einer Endkonsultation besteht – oft zu einem Zeitpunkt, zu dem die wesentlichen Szenarien bereits feststehen. Das ist juristisch korrekt. Es erzeugt aber keinen echten Beitrag. Und einen fehlenden Beitrag nachher der Bevölkerung zu erklären, ist schwieriger als gedacht – besonders wenn die Entscheidung darüber, ob das eigene Viertel ans Fernwärmenetz angeschlossen wird, direkte finanzielle Konsequenzen für Eigentümer und Mieter hat.

Kommunale Wärmeplanung ist kein einmaliger Vorgang. Das WPG sieht Fortschreibungen vor. Wer die erste Runde als Pflichtübung behandelt, legt damit auch fest, wie er mit den folgenden Runden umgehen wird.

Siegburg hat mit dem KWP-Prozess ein Format etabliert, das den Anspruch ernst nimmt – mit echten Dokumenten, strukturierter Rückkopplung, öffentlicher Sichtbarkeit der Eingaben. Das ist kein Modell, das außergewöhnliche Ressourcen voraussetzt. Es ist das Ergebnis einer Entscheidung: Was zeigen wir den Bürgerinnen und Bürgern, und wann?

Wie gehen Sie mit der Frage um, wann „frühzeitig“ zu spät ist – und welche Beteiligungsformate setzen Sie bei der kommunalen Wärmeplanung ein?