Die Bürgerbudget-Richtlinie kam vor der Plattform: Wie Röthenbach 60.000 Euro zur Abstimmung stellt

Am 1. August ging in Röthenbach an der Pegnitz die Einreichungsphase für das Bürgerbudget 2026 auf. Inzwischen stehen 45 Vorschläge auf der Plattform, eingereicht werden kann noch bis Ende des Monats.

Was dort steht, hat die Größenordnung, die zum Deckel passt. Ein Spielplatz am Pegnitzgrund, eine öffentliche Toilette am Sportpark, eine Tischtennisplatte mit Torwand, ein Verkehrsspiegel an einer Kreuzung.

Interessanter als die Zahl ist, was ihr vorausging. Bevor der erste Vorschlag eingehen konnte, hatte die Stadt eine Bürgerbudget-Richtlinie beschlossen. Sie legt fest: 60.000 Euro pro Jahr, höchstens 9.000 Euro je Vorschlag, zwei Jahre Realisierungsfrist, vier Zulässigkeitskriterien und drei Ausschlussgründe. Wer etwas einreicht, weiß vorher, woran der eigene Vorschlag scheitern kann.

Genau das hat der ersten Generation von Bürgerhaushalten gefehlt.

Der klassische Bürgerhaushalt wurde nicht digitalisiert, er wurde eingestellt

Zwischen 2011 und 2016 sank die Zahl der nordrhein-westfälischen Kommunen mit einem Bürgerhaushalt von 37 auf 16. Nachzulesen ist das im 9. Statusbericht des Netzwerks Bürgerhaushalt, der bei der Bundeszentrale für politische Bildung liegt. Als häufigster Abbruchgrund wird dort die Teilnehmerzahl genannt, die den Städten zu niedrig erschien.

Der Bericht deckt den Zeitraum bis 2017 ab, und eine neuere bundesweite Zählung in vergleichbarer Qualität ist uns nicht bekannt. Das ist unbefriedigend, ändert aber wenig am Befund. Das Format, bei dem eine Verwaltung ihren gesamten Haushalt zur Kommentierung stellt, findet heute kaum noch statt.

Zu wenig Teilnehmende ist dabei eher Symptom als Ursache. Ein kommunaler Haushalt mit mehreren hundert Positionen ist kein Entscheidungsgegenstand, sondern ein Buchhaltungswerk. Wer dazu befragt wird, ohne dass irgendwo steht, welcher Teil davon überhaupt zur Disposition steht, schreibt ins Leere. Beim zweiten Durchgang kommt er dann nicht wieder.

Was in Röthenbach feststand, bevor die Plattform online ging

Die Richtlinie zur Durchführung eines Bürgerbudgets grenzt den Entscheidungsraum ab, bevor jemand ihn betritt. Gefördert wird ein Vorschlag, wenn er

  • in den Aufgabenbereich der Stadt Röthenbach fällt,
  • dem Gemeinwohl dient,
  • innerhalb von zwei Jahren realisierbar ist und
  • keine laufende Pflichtaufgabe der Stadt ersetzt.

Ausgeschlossen sind parteipolitische, religiöse und weltanschauliche Vorhaben, kommerzielle Projekte sowie alles mit überwiegendem Individualinteresse.

Der Deckel von 9.000 Euro entspricht 15 Prozent des Gesamtbudgets. Eine unscheinbare Zahl mit erheblicher Wirkung, denn sie verhindert, dass ein großes Einzelvorhaben den Topf allein bindet. Rechnerisch müssen mindestens sieben Projekte zum Zug kommen.

Die Plattform läuft übrigens unter einer eigenen Domain, buergerbudget.roethenbach.de. Das ist insofern konsequent, als dort derzeit auch nichts anderes stattfindet.

Die Prüfung bekommt mehr Zeit als die Einreichung

Einreichen lässt sich einen Monat lang, geprüft wird vom 1. September bis zum 10. Oktober. Dass die Verwaltung für den zweiten Schritt mehr Zeit einplant als die Bürgerschaft für den ersten, ist realistisch kalkuliert. Jeder Vorschlag muss gegen die Richtlinie gehalten werden, mit Zuständigkeitsfrage, Kostenschätzung und einer Einschätzung zur Machbarkeit innerhalb der Zweijahresfrist.

Software hilft dabei weniger, als man annehmen könnte. Consul kann den Prüfstatus jedes Vorschlags öffentlich mitführen, sodass später nachvollziehbar bleibt, warum etwas nicht auf den Stimmzettel kam. Die Prüfung selbst nimmt die Plattform niemandem ab. Es gibt kein Feld, in das sich eine Richtlinie eintragen ließe, damit das System Zulässigkeit erkennt, und wir sehen auch keinen sinnvollen Weg, das zu automatisieren. Das bleibt Verwaltungsarbeit, und es ist der Engpass des ganzen Verfahrens.

Einreichen dürfen alle, abstimmen nur die Röthenbacher

Beide Rechte sind bewusst getrennt. Einen Vorschlag kann jede registrierte Person einstellen. Abstimmen darf nur, wer in Röthenbach wohnt, und die Stimme zählt erst, sobald das Konto von der Verwaltung verifiziert oder mit dem Melderegister abgeglichen wurde. Dieser Hinweis steht ausdrücklich in den FAQ, damit sich niemand wundert, wenn die eigene Stimme nicht sofort in der Zählung auftaucht.

Der Preis dafür ist bekannt. Jede Verifikationshürde kostet Teilnehmende. Bei einer Abstimmung über reale Haushaltsmittel ist dieser Tausch aber gut begründbar, und die Frage, wer überhaupt teilnahmeberechtigt ist, muss dann eben belastbar geklärt sein.

60.000 Euro auf dem eigenen Konto

Ab dem 12. Oktober läuft die Abstimmung, und sie funktioniert nicht als Rangliste. Jede teilnehmende Person erhält virtuell die vollen 60.000 Euro und verteilt sie frei auf die zugelassenen Vorschläge, ähnlich einem Warenkorb mit festem Limit. Wer alles auf ein Projekt setzt, hat für die übrigen nichts mehr übrig.

Dieser Mechanismus ist der eigentliche Unterschied zur Umfrage. Eine Rangliste fragt nach Sympathie. Ein festes Budget fragt nach Prioritäten und macht jene Knappheit erfahrbar, mit der die Kämmerei das ganze Jahr über arbeitet. Wie sich ein solches Verfahren von 100.000 Euro bis zu einer Million Euro skalieren lässt, ist an anderer Stelle ausführlicher beschrieben.

Kein Rechtsanspruch, und das steht auch so da

In den FAQ findet sich ein Satz in einer Deutlichkeit, die selten ist. Das Abstimmungsergebnis sei eine Beteiligungs- und Empfehlungsgrundlage, ein Rechtsanspruch auf Umsetzung oder Förderung bestehe nicht. Die Stadt behalte sich vor, Projekte aus rechtlichen, finanziellen oder organisatorischen Gründen nicht oder nur teilweise umzusetzen.

Das ließe sich für eine Hintertür halten. Wir halten es für die ehrlichere Variante. Kommunen stehen finanziell so schlecht da wie lange nicht, für 2025 meldete das Statistische Bundesamt ein kommunales Rekorddefizit von 31,9 Milliarden Euro. Eine Stadt, die unter diesen Bedingungen 60.000 Euro reserviert und zugleich aufschreibt, dass sie keine Umsetzungsgarantie geben kann, betreibt das Gegenteil von Schönfärberei. Die Alternative wäre ein Versprechen, das im nächsten Haushaltsjahr kassiert wird, und das kostet mehr Vertrauen als jede vorab benannte Einschränkung.

Erster Bürgermeister Klaus Hacker formuliert es im Grußwort ohne Umschweife. 60.000 Euro stehen bereit, für Ideen aus der Bürgerschaft, über die am Ende auch die Bürgerschaft entscheidet.

Was sich übertragen lässt, ist die Reihenfolge

Erst die Richtlinie, dann die Plattform. Röthenbach hat den Entscheidungsraum politisch geklärt, bevor die technische Umsetzung begann, und musste anschließend keine Regel mehr nachschieben, während das Verfahren bereits lief.

Wer die andere Reihenfolge wählt, kennt das Muster. Mitten in der Einreichungsphase kommt der erste Vorschlag über 40.000 Euro, dann fehlt eine Obergrenze, und jemand muss improvisieren. Was danach als Begründung nach außen geht, wirkt nie so souverän wie eine Regel, die von Anfang an galt.

Was nach der Abstimmung passiert, entscheidet dann über den zweiten Durchgang. Bochum hat die fertig gebauten Vorschläge zurück auf dieselbe Plattform gestellt, auf der sie eingegangen waren. Röthenbachs Zweijahresfrist gibt dafür immerhin einen Termin vor.

Ob aus den 45 eingereichten Vorschlägen am Ende 45 zulässige werden, entscheidet sich im September. Die Regeln dafür standen schon im Sommer fest.