Das Schweigen nach der Beteiligung

Eine Sachbearbeiterin im Stadtplanungsamt, irgendwo in Mittelfranken. Die Auslegungsphase für einen Bebauungsplan ist abgelaufen. 89 Stellungnahmen sind eingegangen – von Anwohnern, einem Naturschutzverein, einer Kirchengemeinde, mehreren Gewerbetreibenden. Sie liest sie alle, prüft, gewichtet, formuliert Abwägungsentscheidungen. Monatelange sorgfältige Arbeit.

Der Stadtrat beschließt den Plan. Das Verfahren ist rechtmäßig abgeschlossen.

Die 89 Menschen, die sich die Mühe gemacht haben, eine Stellungnahme zu schreiben? Hören nie wieder etwas.

Das ist kein Betriebsunfall. Das ist die Regel.

Die Lücke im Gesetz

§3 Abs. 2 BauGB verpflichtet Gemeinden dazu, alle eingegangenen Stellungnahmen in die Abwägung nach §1 Abs. 7 BauGB einzustellen. Diese Pflicht existiert – und die meisten Kommunen erfüllen sie. Was das Gesetz nicht vorschreibt: eine Rückmeldung an die Einwender darüber, was mit ihrem Beitrag passiert ist.

Das Verfahren gilt als rechtmäßig abgeschlossen, sobald die Abwägungsentscheidungen im Bebauungsplan und im Umweltbericht dokumentiert sind. Ob jemand das weiß, ob jemand die Begründung nachliest – das ist für die Rechtmäßigkeit vollständig irrelevant.

Hier liegt die eigentliche Schwäche. Nicht in böser Absicht. In der rechtlichen Architektur selbst.

Man könnte einwenden, dass die öffentliche Auslegung des Satzungsbeschlusses eine Art Rückkopplung darstellt – technisch stimmt das sogar. Praktisch bedeutet es: Wer erfahren will, was mit seiner Stellungnahme passiert ist, muss selbst aktiv werden, ins Rathaus gehen oder auf der Stadtwebsite suchen. Unter den 89 Einwendern macht das vielleicht einer.

Die Plattform hat die Funktion. Niemand nutzt sie.

Technisch wäre das Rückkopplungsproblem lösbar. Adhocracy+, die Beteiligungsplattform von Liquid Democracy e.V., bietet eine explizite Statement-Funktion: Die Verwaltung kann auf einzelne Beiträge offiziell antworten, sichtbar für alle Nutzerinnen und Nutzer. Consul hat eine vergleichbare Funktion für Vorschläge. Decidim ebenso.

In der Praxis: leer.

Woran das liegt? An einer Frage, die am Ende jedes Beteiligungsverfahrens ungestellt bleibt: Wer ist nach Ablauf der Frist noch zuständig? Stadtplanung hat das Verfahren geführt. IT betreibt die Plattform. Öffentlichkeitsarbeit hat die Beteiligung beworben und bewirbt längst das nächste Projekt. Wenn die Frist abläuft, hört jede dieser Einheiten auf, sich verantwortlich zu fühlen – und die Statement-Funktion bleibt so leer, wie sie war.

Das ist kein Böswilligkeitsproblem. Es ist ein klassisches Koordinationsproblem: Zuständigkeit ohne explizite Zuweisung existiert nicht. Das ist in der Verwaltung bekannt, und trotzdem wiederholt es sich bei digitalen Beteiligungsformaten immer wieder.

Das Petitionssystem des Deutschen Bundestages zeigt, dass es auch anders geht. Ab 50.000 Mitzeichnungen folgt eine öffentliche Ausschussberatung; die Antwort ist Teil des formalen Verfahrens, dokumentiert und öffentlich abrufbar. Wer eine Petition einreicht, erfährt am Ende, was damit passiert ist – nicht als Gunst, sondern als institutionell verankerter Anspruch.

Das ist Bundesebene, nicht kommunale Bauleitplanung. Aber es zeigt das Prinzip: Rückkopplung funktioniert dort, wo sie verbindlich zugeordnet ist.

Einige Kommunen haben das in Beteiligungssatzungen aufgegriffen. In Baden-Württemberg bietet §20a GemO BW einen gesetzlichen Spielraum, der informelle Beteiligungsformate – und damit auch Rückkopplungsverpflichtungen – ausdrücklich ermöglicht. Ob Städte wie Freiburg oder Tübingen das konsequent umsetzen, variiert von Verfahren zu Verfahren. Eine bundesweite Übersicht, welche Kommunen systematisch rückkoppeln und welche nicht, gibt es nicht.

Das sagt schon etwas.

Beteiligungsmüdigkeit hat eine Ursache

Die Bertelsmann Stiftung hat in Untersuchungen zur kommunalen Beteiligungskultur festgestellt, dass fehlendes Feedback zu den meistgenannten Kritikpunkten von Teilnehmenden gehört. Der vhw kommt in Studien zur Stadtgesellschaft auf ähnliche Befunde.

Beteiligungsmüdigkeit – dieses vielzitierte, selten gründlich analysierte Phänomen – entsteht nicht aus mangelndem Interesse an Stadtentwicklung, Bebauungsplänen oder kommunalen Haushalten. Sie entsteht aus der Erfahrung, in ein Formular geschrieben zu haben, von dem man nie erfährt, ob es jemanden interessiert hat.

Selbst wenn eine Stellungnahme sorgfältig in die Abwägung eingeflossen ist: Wenn kein Signal zurückkommt, entsteht das Gefühl des Gehörtwerdens nicht. Und dieses Gefühl – nicht das tatsächliche Ergebnis – entscheidet darüber, ob jemand beim nächsten Verfahren wieder teilnimmt. Oder ob er seiner Nachbarin erklärt, warum es sinnlos ist.

Wer Beteiligungsquoten beklagt, sollte auch fragen, wie viele Verfahren in seiner Gemeinde mit einem Rückkopplungsdokument abgeschlossen wurden. Die Antwort ist meistens erhellend.

Was konkret helfen würde, ist bescheidener als manche GovTech-Fantasie: eine benannte Zuständigkeit nach Abschluss der Beteiligungsfrist. Eine klare Pflicht – möglichst in der Beteiligungssatzung verankert – die festlegt, wer bis wann welche Rückmeldung gibt. Nicht als persönlicher Brief an 89 Einwender, das wäre unrealistisch. Aber als strukturiertes, öffentliches Dokument: Was haben wir gehört? Was fließt ein? Was nicht – und warum?

Das ist handhabbar. Das erfordert Aufwand, der sich beziffern lässt.

Consul – in der Version, die demokratie.today für deutsche Kommunen betreibt – bietet genau dafür eine fertige Grundlage: Verwaltungen können auf Beiträge und Vorschläge direkt öffentlich antworten, sichtbar für alle Teilnehmenden, dauerhaft dokumentiert. Das Rückkopplungsdokument wäre in diesem Fall keine Zusatzarbeit – sondern die Nutzung einer Funktion, die auf der Plattform ohnehin wartet. Was fehlt, ist nicht das Werkzeug. Es ist die politische Entscheidung, wer es befüllt.

Die Sachbearbeiterin in Mittelfranken hat ihre Arbeit gewissenhaft gemacht. Die 89 Stellungnahmen sind in die Abwägung eingeflossen, die Dokumentation ist korrekt, das Verfahren war rechtmäßig. Aber die Menschen, die sich die Mühe gemacht haben zu schreiben, wissen das nicht. Sie haben sich beteiligt – und dann war es still.

Wie handhaben Sie das in Ihrer Verwaltung: Gibt es ein festgelegtes Verfahren für Rückmeldungen nach Beteiligungsprozessen, oder ist das bisher noch niemandes Aufgabe?

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